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Erhöhung der Haftungshöchstbeträge des Montrealer Übereinkommens

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/746Zak 2019, 407 Heft 21 v. 4.12.2019

Die Haftungshöchstbeträge des Montrealer Übereinkommens über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (MÜ) werden ab 28. 12. 2019 an die inflationäre Entwicklung angepasst (BGBl III 2019/197). ZB steigt die Grenze für die verschuldensunabhängige Haftung des Flugunternehmens für Personenschäden auf 128.821 Sonderziehungsrechte (SZR; derzeit ca 161.500 €). Die Haftungshöchstgrenze für Verspätungsschäden bei der Personenbeförderung beträgt künftig 5.346 SZR (ca 6.700 €).

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