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Prozesskostenersatz für Einschränkung des Klagebegehrens wegen Teilzahlung

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/747Zak 2019, 407 Heft 21 v. 4.12.2019

Ein Schriftsatz, mit dem das Klagebegehren wegen Teilzahlung eingeschränkt wird, ist nach Ansicht des OLG Innsbruck (4 R 129/19f) im Rahmen des Prozesskostenersatzes lediglich nach TP 2 I 1 lit e RATG zu honorieren. Zwar handle es sich um einen bestimmenden Schriftsatz. Eine Regel, nach der jeder bestimmende Schriftsatz nach TP 3 RATG entlohnt wird, existiere aber nicht.

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