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Häublein/Köll, Die rechtsfähige Eigentümergemeinschaft als Liegenschaftseigentümerin - zu den Grenzen der Verwaltungsangelegenheiten iSv § 18 Abs 1 WEG 2002, wobl 2019, 256.

LiteraturübersichtMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/658Zak 2019, 360 Heft 18 v. 22.10.2019

Im Rahmen ihrer auf die Verwaltung der Wohnungseigentumsliegenschaft beschränkten Rechtsfähigkeit kann die Eigentümergemeinschaft nach Auffassung der Autoren das Eigentum an einer anderen Liegenschaft erwerben. Voraussetzung sei, dass der Erwerb objektiv geeignet erscheint, die Nutzbarkeit der Wohnungseigentumsliegenschaft zu erhalten oder zu verbessern. Davon sei insb bei Nachbarliegenschaften auszugehen. Beim Liegenschaftserwerb könne es sich in Ausnahmefällen um eine Maßnahme der ordentlichen Verwaltung handeln. IdR sei dieser jedoch als wichtige Veränderung iSd §§ 834 f ABGB zu qualifizieren, für die ein Mehrheitsbeschluss nicht ausreiche. Unabhängig davon sei der Erwerb im Außenverhältnis durch die unbeschränkbare Vertretungsmacht des Verwalters gedeckt.

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