In der Beschränkung der Gültigkeit von Gutscheinen einer Supermarktkette ("Geschenkkarten") auf drei Jahre ab Kaufdatum liegt nach Ansicht des OLG Wien (1 R 179/18a = Zak 2019/258, 143) eine gröbliche Benachteiligung des Verbrauchers iSd § 879 Abs 3 ABGB. Die Autoren analysieren diese Entscheidung, die ihrer Auffassung nach in Einklang mit der stRsp des OGH zur Befristung von Gutscheinen (zB 7 Ob 75/11x = Zak 2011/788, 416) steht, ausführlich. Sie leiten daraus ua ab, dass eine zeitliche Befristung nicht allein mit technischen Gründen, Sicherheitsaspekten oder einer anderen tatsächliche Handhabe im Unternehmen gerechtfertigt werden kann. Eine sinnvolle Alternative wäre, keine Befristung für Verbraucher festzulegen und auf die Statistiken zu den Einlösungsraten zu vertrauen.