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Wiedereinsetzung gegen Versäumung der Äußerungsfrist im Außerstreitverfahren

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/655Zak 2019, 359 Heft 18 v. 22.10.2019

AußStrG: § 17, § 21

Die Säumnisregelung des § 17 AußStrG kann im Unterhaltsverfahren auch zulasten des (hier: volljährigen) Kindes angewendet werden.

Bei Versäumung der gem § 17 AußStrG gesetzten Äußerungsfrist ist eine Wiedereinsetzung möglich.

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