JN: § 31
Dass eine Partei des Zivilverfahrens eine Haftstrafe an einem anderen Ort als dem Gerichtsort verbüßt, rechtfertigt nicht die Delegierung der Rechtssache an den Haftort (hier: von Wien nach Graz).
OGH 23. 7. 2019, 5 Nc 18/19w
JN: § 31
Dass eine Partei des Zivilverfahrens eine Haftstrafe an einem anderen Ort als dem Gerichtsort verbüßt, rechtfertigt nicht die Delegierung der Rechtssache an den Haftort (hier: von Wien nach Graz).
OGH 23. 7. 2019, 5 Nc 18/19w