KSchG: § 6 Abs 3
Auch in der Energieversorgungsbranche verstößt eine AGB-Klausel, die eine Zustimmungsfiktion bei Schweigen des Verbrauchers auf vorgeschlagene Entgeltänderungen vorsieht, gegen das Transparenzgebot des § 6 Abs 3 KSchG, wenn darin keine Schranken festgelegt sind.