ABGB: § 523, § 1295 Abs 2, § 1305, § 1323
ZPO: § 503
Einer Eigentumsfreiheitsklage gegen einen geringfügigen Grenzüberbau kann unter Umständen der Schikaneeinwand entgegengehalten werden. Dass Wärmedämmung und Attikaverblechung eines Gebäudes 16 cm in den Luftraum der Nachbarliegenschaft hineinragen, kann als geringfügiger Überbau qualifiziert werden.