Ob das die Anfechtung wegen laesio enormis rechtfertigende Wertmissverhältnis vorliegt, hängt nach der neueren Rsp (4 Ob 159/01p und 1 Ob 67/03i) im Fall einer Option nicht von den Verhältnissen im Einräumungs-, sondern vom Ausübungszeitpunkt ab. Der Autor kritisiert diese Judikatur mit zahlreichen Gegenargumenten.