Mit dem ErbRÄG 2015 wurde in § 786 ABGB ein erbrechtlicher Auskunftsanspruch von Hinzurechnungsberechtigten über Schenkungen gegen Verlassenschaft, Erben und Geschenknehmer eingeführt. Der Autor setzt sich ausführlich mit dieser Regelung und der dazu veröffentlichten Lit auseinander. Ua wendet er sich gegen die Auffassung, dass der Auskunftsanspruch die Bescheinigung eines besonderen rechtlichen Interesses oder die Darlegung von Anhaltspunkten für eine Schenkung voraussetzt.