ABGB: § 1168a
Vor Aushubarbeiten für einen Swimmingpool im Nahebereich eines Wintergartens muss der Bauunternehmer die Tiefe des Fundaments prüfen und den Auftraggeber warnen, wenn die Grabungsarbeiten aufgrund mangelhafter Fundierung zu einer Senkung des Wintergartens führen können. Ansonsten haftet er für Schäden gem § 1168a ABGB.