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Bezeichnung des Bestandobjekts im Übergabsauftrag

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/580Zak 2019, 318 Heft 16 v. 24.9.2019

ZPO: § 84 Abs 1, § 235, § 562 Abs 1, § 567

Wie in einer gerichtlichen Aufkündigung muss das Bestandobjekt (hier: Teilfläche einer Liegenschaft) auch in einem Übergabsauftrag bestimmt bezeichnet sein. Ein Verweis auf die Beschreibung im Mietvertrag genügt nicht,

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