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Klagseinschränkung in der Revisionsbeantwortung

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/579Zak 2019, 318 Heft 16 v. 24.9.2019

ZPO: § 235

Nach stRsp ist die Klagseinschränkung im Rechtsmittelverfahren unter denselben Voraussetzungen wie im erstinstanzlichen Verfahren zulässig, solange eine Klagsrücknahme erfolgen kann. Dies gilt auch im Revisionsverfahren.

Die Klagseinschränkung kann auch in der Revisionsbeantwortung erfolgen.

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