UVG: § 4 Z 2
Unterhaltsvorschüsse nach § 4 Z 2 Fall 2 UVG wegen nicht gelungener Titelerhöhung dürfen nicht gewährt werden, wenn evident ist, dass sich die materielle Unterhaltspflicht gegenüber dem Titel nicht erhöht hat.
OGH 28. 5. 2019, 10 Ob 33/19d