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Kein Kontaktrecht wegen ablehnender Haltung des unmündigen Kindes

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/561Zak 2019, 313 Heft 16 v. 24.9.2019

ABGB: § 187

AußStrG: § 108

Gegen den Willen eines mündigen Minderjährigen kann das Kontaktrecht des Elternteils gem § 108 AußStrG nicht durchgesetzt werden.

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