Wenn personenbezogene Daten unrechtmäßig verarbeitet werden und daraus ein wirtschaftlicher Vorteil gezogen wird, kann der betroffenen Person nach Ansicht des Autors ein Verwendungsanspruch nach § 1041 ABGB zustehen. Bei personenbezogenen Daten handle es sich um verwertbare bzw entgeltfähige unkörperliche Sachen, die in den Anwendungsbereich des § 1041 ABGB fallen würden.