ABGB: § 1295 Abs 1, § 1325
Der verletzte Gesellschafter einer Ein-Mann-GmbH kann vom Schädiger zusätzlich zum verletzungsbedingten Verdienstentgang den Wertverlust ersetzt verlangen, der durch die Unfallfolgen bis zur Betriebsaufgabe bei seinem Geschäftsanteil eingetreten ist. Bei Verdienstentgang und Wertverlust handelt es sich nicht um denselben Schaden.