Nachdem im ersten Teil (Zak 2019/484, 264) die Gründung und Auflösung einer GesbR zwischen Lebensgefährten vor dem Hintergrund des GesbR-Reformgesetzes thematisiert wurde, behandelt der zweite Teil die Abgrenzung der GesbR zum bloßen Miteigentum und den Ablauf des Teilungsverfahrens gem §§ 841 ff ABGB iVm §§ 351 ff EO.