Im Zivilverfahren kommt es nicht selten vor, dass idR der Beklagte versucht, sich dem Verfahren bzw dessen Fortgang zu entziehen, um situationsspezifische Vorteile aus dem Ausbleiben oder Hinauszögern der Sachentscheidung zu generieren.1 Dieser Beitrag konzentriert sich auf das Nichterscheinen des Beklagten zur mündlichen Streitverhandlung und die Beweisbefristung und liefert Anregungen für die anwaltliche Verhandlungspraxis, wie man verfahrensverzögernden Taktiken des Beklagten entgegentritt.