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Schulze ua, Anwendung des HeimAufG auf Betreuungseinrichtungen für Menschen mit Substanzgebrauchsstörungen, iFamZ 2019, 178.

LiteraturübersichtFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/411Zak 2019, 220 Heft 11 v. 10.7.2019

Nach Ansicht der Autorinnen handelt es sich bei einer Substanzgebrauchsstörung um eine psychische Erkrankung iSd § 4 Z 1 HeimAufG, wenn sich diese (insb in Zusammenhang mit einer Begleiterkrankung) negativ auf die selbstbestimmte Verhaltenssteuerung auswirkt. Einrichtungen, in denen mindestens drei Personen ständig betreut werden, die - wie häufig der Fall - neben der Substanzgebrauchsstörung eine psychiatrische Begleiterkrankung aufweisen, würden in den Anwendungsbereich des HeimAufG fallen.

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