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Unwirksamkeit der Forderungseinlösung wegen Verletzung des Bankgeheimnisses

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/565Zak 2018, 296 Heft 15 v. 5.9.2018

ABGB: § 1422

BWG: § 38

Das Bankgeheimnis kann den Übergang der Kreditforderung auf einen Dritten im Weg der Einlösung (§ 1422 ABGB) verhindern.

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