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Unwirksame Befristung wegen automatischer Verlängerung bis Kündigung

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/566Zak 2018, 297 Heft 15 v. 5.9.2018

MRG: § 29 Abs 1 Z 3

Um wirksam zu sein, muss die Befristungsvereinbarung einen unbedingten Endtermin vorsehen. Dies ist nicht der Fall, wenn der Ablauf des Mietverhältnisses von einer Auflösungserklärung abhängig gemacht wird (hier: wiederkehrende Verlängerung des befristeten Mietverhältnisses, solange keine Kündigung erfolgt).

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