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Aufrechnung gegen das Konto­guthaben durch die Bank

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/564Zak 2018, 296 Heft 15 v. 5.9.2018

ABGB: § 914, § 1438, § 1440

EO: § 292i, § 293

In Bank-AGB kann vereinbart werden, dass die Bank das pfändbare Guthaben des Kunden auf seinem Girokonto mit dessen fälligen Verbindlichkeiten aus einem Kreditvertrag aufrechnen darf. Der Begriff "pfändbar" bezieht sich dabei auf die Aufrechnungsbeschränkung des § 292i EO.

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