Die schuldbefreiende Wirkung von Beitragszahlungen der Wohnungseigentümer während des Verfahrens, in dem die Anfechtung des Beschlusses auf Kündigung des Verwalters geprüft wird, hängt nach Auffassung des Autors von der Art des Kontos ab. Anders als im Fall eines Eigenkontos der Eigentümergemeinschaft wirke die Zahlung auf ein vom bisherigen Verwalter eingerichtetes Anderkonto nach Beendigung des Verwaltungsverhältnisses nicht mehr schuldbefreiend. Die Beschlussanfechtung habe keine aufschiebende Wirkung.