Die neue Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer ist seit 1. 3. 2017 gültig. Eine wesentliche Neuerung stellt das beschleunigte Verfahren dar, das bei einem Streitwert von unter 2 Mio USD zur Anwendung kommt, wenn die Parteien dies in der Schiedsvereinbarung nicht ausgeschlossen haben. Beide Beiträge gehen auf die Gestaltung dieses Eilverfahrens ein.