Der Autor geht kurz auf die Judikatur zur Mietzinsanhebung gem § 12a Abs 3 MRG wegen eines Machtwechsels in der Mietergesellschaft ein. Ua weist er darauf hin, dass die Frage, ob der Erwerb von Anteilen an der Mietergesellschaft im Erbweg ein Mietzinsanhebungsrecht begründen kann, von der Rsp für ab 1. 3. 1994 geschlossene Mietverträge noch nicht beantwortet wurde.