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Kein nachbarrechtlicher Anspruch des Bestandnehmers gegen Dritten wegen Störung in Ausübung eines vom Eigentümer eingeräumten Rechts

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/267Zak 2017, 152 Heft 8 v. 16.5.2017

ABGB: §§ 364, 364a, 1096 Abs 1

Den Bestandnehmer steht kein nachbarrechtlicher Unterlassungs- oder Ausgleichsanspruch gegen den Drittstörer zu, wenn die Beeinträchtigung des Bestandrechts in Ausübung eines Rechts erfolgt, das dem Dritten vom Eigentümer eingeräumt worden ist, und der Dritte beim Erwerb dieses Rechts redlich war.

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