ABGB: § 94
Die Prozentmethode bei der Unterhaltsbemessung ist eine Richtlinie, die die Gleichbehandlung gleichartiger Fälle gewährleistet. In außergewöhnlichen Fällen kann davon abgewichen werden.
Dass der schlechter verdienende Ehegatte Wohnkosten, von denen der andere Ehegatte profitiert, alleine trägt, kann bei der Bemessung seines Ergänzungsunterhaltsanspruchs die Anwendung eines höheren Unterhaltsprozentsatzes rechtfertigen.