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Abweichung von der Prozentmethode bei der Unterhaltsbemessung

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/264Zak 2017, 151 Heft 8 v. 16.5.2017

ABGB: § 94

Die Prozentmethode bei der Unterhaltsbemessung ist eine Richtlinie, die die Gleichbehandlung gleichartiger Fälle gewährleistet. In außergewöhnlichen Fällen kann davon abgewichen werden.

Dass der schlechter verdienende Ehegatte Wohnkosten, von denen der andere Ehegatte profitiert, alleine trägt, kann bei der Bemessung seines Ergänzungsunterhaltsanspruchs die Anwendung eines höheren Unterhaltsprozentsatzes rechtfertigen.

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