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Sachwalterbestellungsverfahren - Wiederholung der Erstanhörung nach Richterwechsel

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/265Zak 2017, 152 Heft 8 v. 16.5.2017

AußStrG: § 66 Abs 1 Z 2, § 118

Die Erstanhörung des Betroffenen im Sachwalterbestellungsverfahren muss von dem Richter durchgeführt werden, der nach der Geschäftsverteilung für die Entscheidung zuständig ist. Eine Erstanhörung durch Rechtspraktikanten, Richteramtsanwärter, Rechtspfleger, Sachverständige oder Verwaltungsbehörden ist nicht zulässig.

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