vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zurückweisung von Zulassungsantrag und Revision durch das Berufungsgericht

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/245Zak 2017, 139 Heft 7 v. 2.5.2017

ZPO: § 507 Abs 1, § 508

Der Antrag auf Zulassung der Revision ist gem § 507 Abs 1 ZPO vom Erstgericht zurückzuweisen, wenn er von vornherein unzulässig ist. Hat das Erstgericht den Antrag trotz Unzulässigkeit dem Berufungsgericht vorgelegt, ist das Berufungsgericht befugt und verpflichtet, den Antrag samt der Revision zurückzuweisen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte