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Verhinderung der zwangsweisen Pfandrechtsbegründung durch ein verbüchertes Besitznachfolgerecht

RechtsprechungExekutionsrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/246Zak 2017, 139 Heft 7 v. 2.5.2017

EO: § 87

ABGB: §§ 364c, 608

Ein im Grundbuch eingetragenes Besitznachfolgerecht verhindert die zwangsweise Pfandrechtsbegründung ohne Zustimmung des Berechtigten zumindest dann, wenn der Berechtigte im Verhältnis zum Liegenschaftseigentümer zum Personenkreis des § 364c ABGB zählt (hier: Kind).

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