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Ungültigerklärung von Schilling-Briefmarken und Befristung der Umtauschmöglichkeit durch die Post zulässig

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/232Zak 2017, 134 Heft 7 v. 2.5.2017

ABGB: § 914

Dass die Österreichische Post verkaufte und noch nicht eingelöste Schilling-Briefmarken ein halbes Jahr nach der Euro-Umstellung im Jahr 2002 für ungültig erklärt hat, war durch § 19 PostG 1997 gesetzlich gedeckt. Welche Ansprüche dem Briefmarkenbesitzer nach Ungültigerklärung zustehen, ist durch ergänzende Auslegung des Briefmarkenkaufvertrags zu klären.

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