ABGB: § 914
Dass die Österreichische Post verkaufte und noch nicht eingelöste Schilling-Briefmarken ein halbes Jahr nach der Euro-Umstellung im Jahr 2002 für ungültig erklärt hat, war durch § 19 PostG 1997 gesetzlich gedeckt. Welche Ansprüche dem Briefmarkenbesitzer nach Ungültigerklärung zustehen, ist durch ergänzende Auslegung des Briefmarkenkaufvertrags zu klären.