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Obsorge beider Elternteile setzt Mindestmaß an Kooperationsbereitschaft voraus

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/221Zak 2017, 131 Heft 7 v. 2.5.2017

ABGB: § 180

Die Obsorge beider Elternteile ist die Regel, setzt aber voraus, dass zwischen den Eltern ein Mindestmaß an Kooperations- bzw Kommunikationsfähigkeit und -bereitschaft besteht oder hergestellt werden kann. Ob der Informationsaustausch unter den Eltern im persönlichen Gespräch oder mit Fernkommunikationsmitteln wie E-Mail abgewickelt wird, ist nicht entscheidend.

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