AußStrG: § 85 Abs 3
ABGB: § 150
Wenn dies erforderlich ist, um die Vaterschaft eines bereits verstorbenen Mannes festzustellen oder auszuschließen, können dessen Kinder im Abstammungsverfahren gem § 85 Abs 3 AußStrG gegen ihren Willen gezwungen werden, an einem DNA-Test mitzuwirken.