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Ausgleichsanspruch für Gewinneinbußen aufgrund der Emissionen einer genehmigten Anlage

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/123Zak 2017, 74 Heft 4 v. 7.3.2017

ABGB: § 364a

ZPO: § 273

Wenn die nicht ortsüblichen und wesentlichen Staubemissionen, die durch den Bau eines Kraftwerks verursacht werden, zu Umsatz- und Gewinneinbußen im Unternehmen eines Nachbarn (hier: Mieter einer Betriebsliegenschaft) führen, steht dem Nachbarn im Rahmen des verschuldensunabhängigen Ausgleichsanspruchs nach § 364a ABGB Ersatz für den Verdienstentgang zu. Wenn die Gewinneinbußen auch auf andere Faktoren zurückzuführen sind, kann der zu ersetzende Betrag gem § 273 ZPO geschätzt werden.

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