ABGB: § 364a
ZPO: § 273
Wenn die nicht ortsüblichen und wesentlichen Staubemissionen, die durch den Bau eines Kraftwerks verursacht werden, zu Umsatz- und Gewinneinbußen im Unternehmen eines Nachbarn (hier: Mieter einer Betriebsliegenschaft) führen, steht dem Nachbarn im Rahmen des verschuldensunabhängigen Ausgleichsanspruchs nach § 364a ABGB Ersatz für den Verdienstentgang zu. Wenn die Gewinneinbußen auch auf andere Faktoren zurückzuführen sind, kann der zu ersetzende Betrag gem § 273 ZPO geschätzt werden.