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Internationale Zuständigkeit für Unterlassungsklage des Parkplatzmieters gegen Störungen

RechtsprechungInternationalBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/105Zak 2017, 59 Heft 3 v. 21.2.2017

EuGVVO 2012: Art 7 Nr 2, Art 24 Nr 1

ABGB: § 372

Eine publizianische Unterlassungsklage des Parkplatzmieters, die sich gegen Störungen durch einen im EU-Ausland ansässigen Dritten richtet, fällt nicht in die ausschließliche Zuständigkeit des Belegenheitsstaats gem Art 24 Nr 1 EuGVVO 2012 (= Art 22 Nr 1 EuGVVO 2001). Dennoch ist die Einbringung der Unterlassungsklage in diesem Staat möglich, weil sich der Kläger auf den Wahlgerichtsstand für Deliktsklagen nach Art 7 Nr 2 EuGVVO 2012 (= Art 5 Nr 3 EuGVVO 2001) berufen kann, der am Handlungs- und Erfolgsort der Störung besteht.

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