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Mangelhafter Antrag auf Unterlassungsexekution - Rückwirkung der Verbesserung

RechtsprechungExekutionsrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/104Zak 2017, 59 Heft 3 v. 21.2.2017

EO: § 54 Abs 3, § 355

Wenn der Exekutionsantrag für eine Unterlassungsexekution inhaltliche Mängel aufweist (hier: widersprüchliche Angaben zum Zeitpunkt des Titelverstoßes), hat das Exekutionsgericht gem § 54 Abs 3 EO einen Verbesserungsauftrag zu erteilen. Ob eine Frist für die Verbesserung festzulegen ist, bleibt offen.

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