§ 25a IO sieht in bestimmten Fällen eine Vertragsauflösungssperre bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor, um eine Fortführung des insolventen Unternehmens zu ermöglichen. In der Lit ist strittig, ob eine während der Sperre erfolgte Vertragskündigung mit Ablauf der Sperrzeit wirksam wird oder unwirksam ist und wiederholt werden muss. Der Autor interpretiert die Regelung mit ausführlicher Begründung im Sinn einer aufschiebenden Bedingung. Selbst wenn man diesem Ansatz nicht folgen sollte, komme man nach allgemeinen Grundsätzen nicht umhin, die verfrühte Kündigung in eine Kündigung zum nächstzulässigen Termin umzudeuten.