ABGB: § 922 Abs 1
Einer Eigentumswohnung fehlt eine gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaft, wenn übliches Wohnverhalten zu einer nachhaltigen und ausgedehnten Schimmelbildung
Seite 196
ABGB: § 922 Abs 1
Einer Eigentumswohnung fehlt eine gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaft, wenn übliches Wohnverhalten zu einer nachhaltigen und ausgedehnten Schimmelbildung
Seite 196