ABGB: § 167 Abs 3, § 214 Abs 2, § 275 Abs 3
Wenn der Sachwalter den Miteigentumsanteil des Betroffenen an einer Liegenschaft mit einer Hypothek belasten will, muss er die Genehmigung des Pflegschaftsgerichts einholen, weil es sich um eine Maßnahme des außerordentlichen Wirtschaftsbetriebs handelt.