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Berücksichtigung einer Überzahlung bei rückwirkender Unterhaltserhöhung wegen eines Sonderbedarfs

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/332Zak 2017, 196 Heft 10 v. 13.6.2017

ABGB: § 231

Der Unterhalt für eine bestimmte Unterhaltsperiode ist materiell als einheitlicher Anspruch zu qualifizieren und zu bemessen, auch wenn neben dem allgemeinen Bedarf ein Sonderbedarf besteht. Eine Aufsplittung in Regel- und Sonderbedarfsunterhalt ist nicht vorzunehmen.

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