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Quid novi? - Das ErbRÄG 2015 aus Sicht des Ehegatten und eingetragenen Partners

ThemaDr. Claudia ReithZak 2017/328Zak 2017, 184 Heft 10 v. 13.6.2017

Nach einer eineinhalbjährigen Legisvakanz traten am 1. 1. 2017 die modifizierten erbrechtlichen Bestimmungen in Kraft. Diese brachten für den Ehegatten und den eingetragenen Partner zahlreiche Neuerungen mit sich, die es insb bei der Errichtung von letztwilligen Verfügungen fortan zu berücksichtigen gilt.

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