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Mehrkosten beim Bauvertrag - Zum Entschädigungsanspruch nach § 1168 Abs 1 ABGB

ThemaHofrat Univ.-Prof. Dr. Georg E. Kodek, LL.M.Zak 2017/329Zak 2017, 187 Heft 10 v. 13.6.2017

Bauherren sehen sich in den letzten Jahren häufig mit teilweise äußerst aggressivem Claiming konfrontiert. Wichtigste Anspruchsgrundlage ist dabei die Regelung des § 1168 Abs 1 S 2 ABGB. Der vorliegende Beitrag unterzieht diese Bestimmung einer näheren Untersuchung.11Es handelt sich um die Kurzfassung eines ausführlicheren Beitrags: Mehrkostenforderungen - Rechtliche Grundlagen, in Kodek/Plettenbacher/Draskovits/Kolm, Mehrkosten beim Bauvertrag (2017).

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