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Verstärkter Senat - Beschränkung auf Sanierungsplanquote bei verspäteter Aufrechnung

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/290Zak 2016, 155 Heft 8 v. 11.5.2016

IO: § 19 Abs 1, § 156 Abs 4

ABGB: § 1438

Ein Gläubiger, der im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zugleich Schuldner einer aufrechenbaren Gegenforderung ist, muss seine Forderung gem § 19 IO nicht im Insolvenzverfahren geltend machen, sondern kann die Aufrechnung erklären.

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