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Wandlung eines Neuwagenkaufvertrags wegen Spurverziehens bei plötzlicher Beschleunigung

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/289Zak 2016, 155 Heft 8 v. 11.5.2016

ABGB: §§ 877, 922 Abs 1, § 932 Abs 4

EGUStG: Art XII Z 3

Im Fall eines geringfügigen Mangels ist die Wandlung ausgeschlossen. Die Geringfügigkeit ist anhand einer objektiven Abwägung der Interessen des Übergebers und des Übernehmers zu beurteilen.

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