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Keine Zustimmungsfiktion ohne Deckung durch eine vorhandene und wirksame Grundvereinbarung

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/257Zak 2016, 135 Heft 7 v. 26.4.2016

KSchG: § 6 Abs 1 Z 2, § 6 Abs 3, § 28

ABGB: § 879 Abs 3

Auch wenn eine AGB-Klausel, die eine Zustimmungsfiktion bei Schweigen des Verbrauchers auf vorgeschlagene Leistungs- und Entgeltänderungen vorsieht, den Anforderungen des § 6 Abs 1 Z 2 KSchG entspricht, kann sie aufgrund eines Verstoßes gegen das Transparenzgebot nach § 6 Abs 3 KSchG oder wegen gröblicher Benachteiligung iSd § 879 Abs 3 ABGB unwirksam sein.

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