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Missbräuchliche Abbuchung - Aufhebung des Berichtigungsanspruchs des Kunden durch seine Schadenersatzpflicht

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/258Zak 2016, 136 Heft 7 v. 26.4.2016

ZaDiG: § 26 Abs 6, § 44

ABGB: § 1438

Die Belastung des Kontos durch einen missbräuchlichen Zahlungsvorgang muss von der Bank gem § 44 Abs 1 ZaDiG rückgängig gemacht werden (Berichtigungsanspruch des Kunden). Auf der anderen Seite steht der Bank gem § 44 Abs 2 ZaDiG ein Schadenersatzanspruch gegen den Kunden zu, wenn dieser den missbräuchlichen Zahlungsvorgang durch schuldhafte Verletzung von Verhaltenspflichten ermöglicht hat, wobei die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf 150 € beschränkt ist. Die Bank kann die Kontoberichtigung durch die Aufrechnung des Berichtigungs- und des Schadenersatzanspruchs ganz bzw teilweise vermeiden.

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