Als Alternative zur Notariatsaktsform kommt bei Schenkungsverträgen die wirkliche Übergabe der Sache in Betracht. Im Fall der Schenkung eines Kleinbetragssparbuchs, das nicht auf Namen lautet und mit einem Losungswort versehen ist, setzt die wirkliche Übergabe nach stRsp nicht nur die Übergabe der Sparurkunde, sondern auch die Bekanntgabe des Losungsworts voraus. Nach Ansicht des Autors ist eine wirkliche Übergabe auch dann möglich, wenn der Geschenkgeber das Losungswort vergessen hat. Wenn beide Parteien bei der Bank erscheinen und die Übertragung bekanntgeben sowie der Geschenkgeber als identifizierter Kunde seine Verfügungsberechtigung nachweist, sei die Form ebenfalls erfüllt.