ZPO: §§ 226, 411
Die Rechtskraft des Urteils, mit dem die Klage wegen Unschlüssigkeit abgewiesen worden ist, steht der Einbringung einer neuen schlüssigen Klage nicht entgegen.
OGH 17. 2. 2016, 7 Ob 16/16b
ZPO: §§ 226, 411
Die Rechtskraft des Urteils, mit dem die Klage wegen Unschlüssigkeit abgewiesen worden ist, steht der Einbringung einer neuen schlüssigen Klage nicht entgegen.
OGH 17. 2. 2016, 7 Ob 16/16b